Notbremse gilt in Lippe

Liebe Eltern,

wie bekannt geworden ist, gilt nun die sog. Bundesnotbremse auch für den Kreis Lippe.

Hier kommen Sie auf die offiziellen Seiten des Kreises. Dort finden Sie auch die geltenden Regelungen für alle anderen Lebensbereiche.

Daraus folgt, dass wir ab Montag, 26. April 2021 im Kinderhaus in den "Bedarfsorientierten Notbetrieb" wechseln.

Anspruchsberechtigt für die bedarfsorientierte Notbetreuung sind folgende Kinder und Familien:

  • Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist.
  • Besondere Härtefälle in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt.
  • Kinder aus belasteten Lebenslagen bzw. deren Lebenssituation ggf. mit einem erhöhten Bedarf einhergeht und die einen besonderen individuellen Bedarf haben.
  • Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.
  • Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung.
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Eltern sollen Kinderbetreuung nur dann in Anspruch nehmen, wenn eine Betreuung nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Für den Fall, dass die Betreuung in Anspruch genommen wird, muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist (Muster hier).

Selbstverständlich gelten weiterhin alle Hygieneregeln, die strikte Trennung der Gruppen im Kinderhaus und das verkürzte Betreuungsangebot. Wir wechseln wieder in den "Eingeschränkten Regelbetrieb" wenn die Inzidenzzahlen stabil unter dem Wert von 165 liegen.

Auch wenn Ihr Kind das Kinderhaus nicht besucht, können Sie die bereitgestellten Tests am Bürofenster (wenn da niemand ist - bitte klingeln!) abholen.

Bei Rückfragen können Sie mich gern anrufen oder mir eine Mail schicken.

 

Es grüßt Sie herzlichst

Jürgen Tank