Corona geht weiter...

Liebe Eltern,

ich weiß, es nervt. Nutzt aber leider nichts.
Auch in diesem Kindergartenjahr müssen wir uns mit den Regelungen auseinandersetzen.

Für NRW ist seit der Wahl eine neue Ministerin im Amt. Frau Josefine Pauls von Bündnis 90/Die Grünen ist nun für die Coronaschutzmaßnahmen im KiTa-Bereich zuständig.

Anbei finden Sie einen Brief der Ministerin und die Regelungen, die seit dem 08.08.2022 in Kraft getreten sind.

Das Wesentliche fasse ich kurz zusammen:

  • Es soll einen weiteren Maßnahmenkatalog zur Fachkräftegewinnung geben. Ab dem 01.08. wird es für diesen Bereich eine neue Koordinierungsstelle im Ministerium geben.
  • Ein weiteres beitragsfreies Kitajahr steht auf dem Prüfstand.
  • Es werden für jedes Kind 8 Tests pro Monat zur Verfügung gestellt, mit denen Eltern ihre Kinder anlassbezogen testen können. Anlass für eine Testung der Kinder zuhause durch ihre Eltern wären z.B. Direktkontakte zu COVID-19 erkrankten Personen, Symptome einer Atemwegserkrankung. 
    Die Tests werden im Rhythmus von 2 Tests pro Woche ausgeliefert. Dies gilt zunächst bis zu den Herbstferien. Eine weitere Finanzierung von Corona-Tests ist darüber hinaus gesichert.
  • Es gilt weiterhin: Kranke Kinder gehören nicht in die Kindertagesbetreuung. In die Coronaschutzverordnung, die ab dem 08. August Gültigkeit hat, wird diesbezüglich eine neue Regelung aufgenommen: Träger und Kindertagespflegepersonen können die Betreuung eines Kindes mit offenkundig typischen Symptomen einer Atemwegsinfektion von der Bestätigung eines zuhause gemachten negativen Selbsttests abhängig machen. Die Ministerin setzt hier auf eine "vertrauensvolle Kooperation" zwischen den Eltern und den Einrichtungen.
  • Eltern wird außerdem in Bring- und Abholsituationen das Tragen einer medizinischen oder einer FFP2-Maske empfohlen.
  • Das Land stellt den Kommunen Mittel zur Verfügung, damit CO2-Ampeln und Luftfilter nach dem örtlichen Bedarf entsprechend der Förderrichtlinie in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden können. Für die Anschaffung, Aufstellung und Einweisung in die Handhabung von (mobilen) Luftfiltern sowie von CO2-Messgeräten sind die Kommunen zuständig.
  • Bitte beachten Sie in der CoSchVO den § 4a Abs.2

HIER DER BRIEF DER MINISTERIN

HIER DIE AKTUELLE CORONASCHUTZVERORDNUNG