Zusätzliche Kinderkrankentage

Liebe Eltern,

das Bundesfamilienministerium hat gestern die Voraussetzungen für einen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz in einer Hintergrundmeldung knapp und überschaubar zusammengefasst. Auch wenn das Gesetzgebungsverfahren zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Ausweitung der Kinderkrankentage noch nicht abgeschlossen ist, weisen wir bereits jetzt auf die zu erwartende Neuregelung hin, die rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft treten soll.

Das BMFSFJ erstellt wohl derzeit eine Vorlage für Kindertageseinrichtungen, die zeitnah in den Umlauf gebracht werden soll. Der Anspruch auf Kinderkrankentage wird auch rückwirkend gelten, aber bevor er beantragt wird, muss er in Kraft treten.

Link zur aktuellen Meldung aus dem Bundesministerium