Neues aus dem Ministerium

Liebe Eltern,

zum 01.02.2023 wird eine neue Coronaschutzverordnung gültig. Diese hat Auswirkungen auf den Kitaalltag und die Teststrategie:

Die Coronaschutzverordnung des Gesundheitsministeriums wird auf ein Minimum reduziert. So fallen noch verbliebene Einschränkungen ab dem 1. Februar weg. Dies gilt insbesondere auch für die Pflicht zur fünftägigen Isolation bei einem positiven Corona-Test.

Mit dem Wegfall der Isolationspflicht bei einer festgestellten Coronainfektion fällt ein wichtiger Grund für die Durchführung von anlassbezogenen Corona-Tests weg. Deshalb werden auch die Lieferungen von Selbsttests zum Ende der 6. Kalenderwoche (10. Februar 2023) eingestellt. Einrichtungen, die bereits vorher keine Lieferung mehr wünschen, können diese über das bekannte Online-Tool des Lieferanten abbestellen.

Es gilt weiterhin: Ein Kind, das akut krank ist, gehört grundsätzlich nicht in die Kindertagesbetreuung.

Das aktuelle Schreiben der Ministerin übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme.