Bußgeldbescheide versendet

Liebe Eltern,

wie Sie wissen wurde auf dem Kinderhausgelände eine Fußgängerampel installiert.
In Absprache mit der Kinderhausleitung haben Mitarbeitende der DGVE gGMBH Ihre Kinder in der 13. KW beim Spielen beobachtet. Leider wurden viele Verstöße festgestellt: Einige Kinder haben das Rot-Zeichen der Ampel ignoriert und trotz Haltegebot den Weg überquert.

Aus verkehrspädagogischer Sicht ist es für Ihre Kinder wichtig möglichst früh die Straßenverkehrsregeln zu lernen. Wir unterstützen Sie dabei.

So mussten wir heute insgesamt 23 Bußgeldbescheide an Sie versenden.

Natürlich ist es uns wichtig, den jeweiligen entwicklungspsychologischen Stand Ihres Kindes bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu berücksichtigen. Deshalb ist das Ordnungsgeld gestaffelt:
U3-Kinder: Schriftliche Ermahnung
3 - 5jährige: 5€ Bußgeld
Kinder vom "Club der Großen": 10€ Bußgeld

Aus pädagogischer Sicht sollten die Kinder die Strafe von ihrem Taschengeld bezahlen, damit ein nachhaltiger Effekt erzielt wird.

Selbstverständlich können Sie gegen den Bußgeldbescheid ein Widerspruch einlegen.

Wir hoffen weiterhin auf kooperative Zusammenarbeit, damit Ihre Kinder sich zukünftg sicher im Verkehrsraum bewegen können.

 

Mit freundlichen Grüssen

Dr. A. Pril
Verkehrtpädagoge, DGVE gGMBH